16 Das Passafest wird zu Ehren des HERRN am 14.Tag des 1.Monats gefeiert. 17 Am 15.Tag desselben Monats beginnt das Fest der Ungesäuerten Brote, während dessen ihr sieben Tage lang nur solches Brot essen dürft, das ohne Sauerteig zubereitet ist. 18 Der erste Tag ist für euch ein heiliger Tag, an dem ihr keinerlei Arbeit verrichten dürft. 19 Bringt dem HERRN als Brandopfer zwei Stiere, einen Schafbock und sieben einjährige Schafe, alles fehlerfreie Tiere, 20-21 und dazu als Speiseopfer dieselbe Menge wie am Monatsanfang. 22 Ausserdem sollt ihr einen Ziegenbock als Sühneopfer darbringen, damit eure Verfehlungen gegenüber dem HERRN in Ordnung gebracht werden. 23 Dies alles muss zusätzlich zum täglichen Morgenbrandopfer und dem zugehörigen Trankopfer dargebracht werden, und zwar an jedem Tag der Festwoche. Diese Opfer sind dem HERRN als seine Speise darzubringen und stimmen ihn gnädig. 25 Der siebte Tag ist für euch wieder ein heiliger Tag, an dem ihr keinerlei Arbeit verrichten dürft. 26 Das Pfingstfest, an dem ihr dem HERRN das erste Getreide der neuen Ernte als Speiseopfer darbringt, ist für euch ebenfalls ein heiliger Tag, an dem ihr keinerlei Arbeit verrichten dürft. 27 Bringt dem HERRN, um ihn gnädig zu stimmen, als Brandopfer zwei Stiere, einen Schafbock und sieben einjährige Schafe und gebt dazu als Speiseopfer dieselbe Menge wie an jedem Monatsanfang, 30 ausserdem die zugehörigen Trankopfer und als Sühneopfer einen Ziegenbock. Dies alles wird zusätzlich zum regelmässigen täglichen Brandopfer und den zugehörigen Speiseopfern dargebracht. Es müssen unbedingt fehlerfreie Tiere sein.